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  Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2002 hatten in Deutschland insgesamt 7.932.800 Menschen eine private Krankenvollversicherung.

Privat oder gesetzlich versichert?
 
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Private Versicherungsunternehmen machen den
Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter,
Gesundheitszustand und zu versichernder Leistung
abhängig.
 
In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer,
deren Einkommen über der ahresarbeitsentgeltgrenze
liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis
zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.
 
Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können
jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert.
Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungsplicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten.

 
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